Zur Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage eines schwulen Mannes auf Gleichbehandlung bei der Gewährung von Hinterbliebenenversorgung
Zur Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage eines schwulen Mannes auf Gleichbehandlung bei der Gewährung von Hinterbliebenenversorgung erklärt der LesBiSchwule Landesverband AndersARTiG e.V.:
Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft endlich politisch vollenden
Die Veröffentlichung des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 7.7.09 (1 BvR 1164/07) zur Klage eines schwulen Mannes auf Gleichbehandlung bei der Gewährung von Hinterbliebenen-versorgung ist eine Stärkung all derjenigen, die sich wie AndersARTiG e.V. seit Jahren für eine Gleichbehandlung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen sowie Transgendern und ihrer Lebensweisen mit heterosexuellen Menschen und ihren Lebensweisen einsetzen. Sie macht erneut deutlich, dass die volle Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften mit der Ehe überfällig ist und endlich politisch vollendet werden sollte.
In der Entscheidung heißt es:
„Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG eine solche Differenzierung nicht.”
Damit ist klar: Jede weitere Ungleichbehandlung mit dem Verweis auf das Schutzgebot der Ehe gemäß GG ist haltlos. Die Politik ist jetzt gefordert, auch die übrigen, bisher mit dem Schutzgebot der Ehe gerechtfertigten Benachteiligungen eingetragener Lebensgemeinschaften gegenüber der Ehe zu beenden. Wir fordern von der neuen Bundesregierung und der künftigen Brandenburgischen Landesregierung entsprechende Initiativen.